Service
Glossar
Adressen + mail
Galerien
Ausstellungen & Projekte
Publikationen von Kater
Kater in Publikationen
Lebenslauf
Ausstellungen und Lebenslauf als pdf
Darstellerlexikon
Register
– Personen
– Stichworte
– Literatur
– Titel alphabetisch
Links
Impressum
Seitenstatistik
Kundenkram
zurück
Graffiti
Graffiti (abgeleitet vom italienischen sgraffiare = kratzen, schreiben; schon im antiken Pompeji hinterließen Menschen so Zeichen und Bilder an den Wänden) entstand in New York City.

Ende der 60iger, Anfang der 70iger Jahre des 20. Jhr. hinterließ ein grie-
chischer Botenjunge (foot messenger) auf seinen Wegen durch die Stadt überall seinen nickname "TAKI183", schrieb also mit Marker oder Filzstift dieses Kürzel (ein sogenanntes tag) an Wände und Türen. (Taki ist die griechische Kurzform für Demetrius, und Taki wohnte damals in der 183sten Strasse in Washington Heights.) Weil er sogar in der U-Bahn und Down-Town Manhattan taggte, sahen auch Mittelschichts-New Yorker seine tags und wollten wissen, was es mit diesem Namen und dieser Zahl auf sich hatte. Deswegen suchten Reporter der New York Times den Jungen und brachten über ihn am 21. Juli 1971 einen Bericht ("on the front page of its inside section") inclusive einem Interview mit ihm. Danach wurde aus Graffiti schnell ein Massenphänomen, innerhalb kurzer Zeit ahmten Hunderte sein Namenskürzel nach und entwickelten bald komplexere Formen (3D-Effekte, Bubble-Style, ...).

Auch durch den Film "Wild Style" kam der Trend dann nach Europa, beson-
ders bekannt wurde hier Harald Naegli, ein Außenseiter der Graffiti-Szene,
der als "Sprayer von Zürich" mit seinen Motiven auch die Kunstszene be-
eindruckte und dessen Motive bald auch auf T-Shirts und Postern auftauch-
ten. Anfang der 80iger Jahre wurde Naegli zu einer Haftstrafe verurteilt, flüchtete nach Deutschland und zum ersten Mal wurde auch bei uns über Graffiti anders als nur als Schmiererei diskutiert...
Heute gehören tags und pieces (großflächige Graffiti) zum Straßenbild in
allen größeren Städten.

Im Frühjahr 2005 wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und der Union eine Verschärfung des Graffiti-Gesetzes verabschiedet, seitdem ist in Deutschland auch eine unbefugte, "nicht nur unerhebliche und nicht nur vor-
übergehende", Veränderung des Erscheinungsbildes eines Objektes strafbar – bis dahin galt als Sachbeschädigung nur die Beschädigung der Substanz. Staatsanwälte waren häufiger in Beweisnot, weil viele Graffiti auch beseitigt werden konnten, ohne dass die Hausfassade beschädigt wurde. Das Straf-
maß für so eine "erhebliche" Veränderung reicht nun von einer Geldstraf
bis zu zwei Jahren Gefängnis. Der CDU war die Formulierung «nicht nur vor-
übergehend» weiterhin zu weich... mit einer weiteren Verschärfung ist also zu rechnen.

Graffiti passt sich den Umständen an, auch hier ist New York wieder Vorreiter. Die Antwort auf verschärfte Repression und Säuberungen waren dort mehr Throw-Ups (Bombing mit einfarbig schraffiertem Filling, das mit wenig Zeit-
aufwand erstellt wird. Bombing (Quickpiece): Schnelles, wenig aufwendiges, auf Quantität ausgelegtes Sprühen), schablonierte und geklebte Arbeiten (wird weniger hart bestraft).
HK

 Zum Seitenanfang



[ Home | Zeichnungsgenerator | Aktuell | Zeichnungen | Projekte | Texte | Service ]
[ Impressum | Mail an Hannes Kater ]